Mitglied werden
Eine Mitgliedschaft im BVCD Schleswig-Holstein ist mehr als ein Beitrag — sie ist die aktive Förderung Ihres eigenen Unternehmens und der gesamten Branche. Mit Ihrem Beitrag ermöglichen Sie eine professionelle Interessenvertretung gegenüber Ministerien, Behörden und der Politik.
Wer hier Mitglied ist
Betriebe jeder Größe: der Zeltplatz mit dreißig Stellplätzen genauso wie die Ferienanlage mit Dauerstandplätzen.



Was Sie davon haben
Ihre Stimme in Kiel
Wir sind im Dialog mit den Ministerien und bringen die Sicht der Betriebe in Anhörungen und Gesetzgebungsverfahren ein, etwa zur Camping- und Wochenendplatzverordnung und zu Brandschutzauflagen. Über den Bundesverband wirken Sie zugleich auf Bundesebene mit.
Antwort statt Recherche
Die Erstberatung ist für Mitglieder im Beitrag enthalten: zu Pacht- und Arbeitsrecht, Brandschutz, Bauplanung und Digitalisierung. Für die Umsetzung vermitteln wir an Fachleute, die die Campingbranche kennen. Dazu kommt der Zugang zur Sammlung campingrelevanter Gerichtsurteile.
Verträge, die Sie nicht selbst schreiben müssen
Muster-AGB für den Gastaufnahmevertrag, Vorlagen für Dauerstandplatz und Saisonvertrag, Checklisten für den Saisonstart — geprüft und aktuell gehalten.
Sichtbarkeit ohne Portalprovision
Ihr Platz erscheint im Campingführer Schleswig-Holstein — 134 Plätze auf 82 Seiten in Deutsch, Englisch und Dänisch — und lässt sich über das Buchungsportal Banaki direkt buchen.
Sterne zu Mitgliedskonditionen
Die BVCD/DTV-Klassifizierung steht jedem Betrieb offen. Mitglieder zahlen eine reduzierte Prüfgebühr und werden durch das Verfahren begleitet.
Kollegen mit denselben Fragen
Regionalversammlungen, Fachtagungen und der Norddeutsche Campingtag mit rund 100 Ausstellern. Die Teilnahme am Kongress ist Mitgliedsbetrieben vorbehalten.
Was sich mit der Mitgliedschaft ändert
Damit Sie nicht raten müssen: Das eine steht jedem Campingplatz in Schleswig-Holstein offen, das andere ist an die Mitgliedschaft gebunden.
Klassifizierung — offen für alle
Die BVCD/DTV-Sterne kann jeder Campingplatz beantragen. Mitgliedsbetriebe zahlen eine reduzierte Prüfgebühr und werden von der Geschäftsstelle durch das Verfahren begleitet.
Erstberatung — nur Mitglieder
Die erste Einschätzung zu Recht, Bau, Brandschutz und Digitalisierung ist für Mitgliedsbetriebe im Beitrag enthalten.
Rahmenverträge — nur Mitglieder
Die Konditionen des Bundesverbandes zu Fuhrpark, Energie, Versicherungen und GEMA werden über die Mitgliedschaft abgerufen.
Musterverträge und Urteilssammlung — nur Mitglieder
Muster-AGB, Checklisten und die Sammlung campingrelevanter Gerichtsurteile liegen im geschützten Bereich.
Norddeutscher Campingtag — nur Mitglieder
Die Teilnahme am Fachkongress ist an eine BVCD-Mitgliedschaft gebunden.
Sachverständige — nur Mitglieder
Den Kontakt zu den auf Campingplätze spezialisierten Gutachtern und die Hilfe beim Zusammenstellen der Unterlagen erhalten Mitgliedsbetriebe.
So werden Sie Mitglied
Der Antrag ist in vier Abschnitten aufgebaut und in etwa zehn Minuten ausgefüllt. Halten Sie Ihre Standplatzzahlen bereit — sie bestimmen die Beitragshöhe.
- Antrag ausfüllen — Ansprechpartner, Angaben zur Anlage und Standplatzzahlen.
- Satzung und Beitragsordnung bestätigen.
- Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme in seiner nächsten Sitzung.
- Ankommen im Verband — wir melden Ihren Betrieb für den nächsten Campingführer an, prüfen mit Ihnen den Klassifizierungsstand und laden Sie zur nächsten Mitgliederversammlung und zum Norddeutschen Campingtag ein.

Fragen vor der Entscheidung
Bin ich damit auch Mitglied im Bundesverband?
Ja. Mit der Mitgliedschaft im BVCD Schleswig-Holstein sind Sie zugleich Teil des Bundesverbandes und erhalten dessen Leistungen, von den Rahmenverträgen bis zu den Branchenberichten. Während der Bundesverband in Berlin die großen Linien verhandelt, vertreten wir Ihre Interessen gegenüber der Landesregierung in Kiel.
Können auch Wohnmobilstellplätze Mitglied werden?
Ja. Wir vertreten Camping- und Wohnmobilstellplatzbetriebe gleichermaßen. Auch reine Saisonbetriebe und Plätze ohne Dauerstandplätze sind willkommen.
Was passiert, nachdem ich den Antrag abgeschickt habe?
Sie erhalten eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand in seiner nächsten Sitzung; anschließend erhalten Sie die Aufnahmebestätigung und den Zugang zum Mitgliederbereich.
Wonach richtet sich der Beitrag?
Nach der Größe Ihrer Anlage. Deshalb fragt der Antrag die Standplatzzahlen ab. Die genaue Staffel nach der geltenden Beitragsordnung nennt Ihnen die Geschäftsstelle auf Anfrage.

Mitgliedsantrag
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Sie erhalten anschließend eine Rückmeldung.
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